Mietvereinbarung

1. Mietgegenstand:

Vermietet werden folgende Räume: Apartment Rose, Brandbach 3 77887 Sasbachwalden – Erdgeschoss mit Terrasse und Garten, Garagenstellplatz

2. Sorgfaltspflichten:

Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.

3. Hausordnung:

Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten.
Die Hausordnung liegt in den angemieteten Räumlichkeiten aus.

4. Rücktritt

Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht:

Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises
Rücktritt 44 Tage bis 30 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises
Rücktritt 29 Tage bis 20 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
Rücktritt 19 Tage bis 7 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises
Rücktritt 6 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn 90 % des Mietpreises

Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt.

5. Zahlungsweise

Der Mieter hat den Rechnungsbetrag bis spätestens 5 Tage vor Mietbeginn dem Vermieter zu überweisen.
Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar nach den Pauschalen gemäß Ziffer 4 dieser Vereinbarung.

6. Bankverbindung des Vermieters:

Name der Bank: Volksbank Achern
Kontoinhaber: Klaus, Sabine Lubberger
IBAN: DE 83 6629 1300  00615738 10
BIC: GENODE61 ACH

 7. Schlüssel:

Dem Mieter werden bei Mietbeginn vom Vermieter folgende Schlüssel übergeben:
Schlüssel Wohnungstüre, Schlüssel Haustüre

8. Schriftform, Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

9. Rechtswahl:

Es findet deutsches Recht Anwendung.
Die Vereinbarungen sind ohne Unterschrift gültig.